Grundfähigkeitenversicherung

Das ist eine der jüngsten Arten von Absicherungsmöglichkeiten gegen finanzielle Auswirkungen durch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Dem Namen entsprechend, wird hier weder ein spezieller Beruf noch die allgemeine Form einer (möglichen) Arbeitstätigkeit abgedeckt. Deshalb leistet dieser Tarif nur, wenn die vertraglich festgelegten Grundfähigkeiten nicht mehr durchgeführt werden können; egal ob infolge eines Unfalles, einer Erkrankung oder eines Kräfteverfalles.

Die Rentenzahlung erfolgt als Leistung zum Beispiel bei Verlust des Orientierungssinnes, - der Handkontrolle, - der Sehfähigkeit, - der Sprachfähigkeit oder bei einer Kombination mehrerer weniger schwerer Erkrankungen für mindestens 12 Monate. Diese Voraussetzungen sind meistens in zwei so genannten Fähigkeitskatalogen zusammengefasst, zwischen denen im Leistungsfall gewählt werden kann. In der Regel wird auch bei einer Einstufung ab der zweiten oder dritten Pflegestufe geleistet.

Ähnlich wie bei der Erwerbsunfähigkeits-Police muss die versicherte Person also schon erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, bevor die Leistung ausgezahlt wird. Der Vorteil liegt hier ebenso bei den geringeren Risikoprüfungen und Gefahrenzuschlägen im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. Der Verlust von definierten Fähigkeiten ist von der staatlichen Seite her überhaupt nicht abgesichert, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel die Mehrzahl der Blinden als voll erwerbsfähig gelten. Auch der Verlust der Sprach- oder Hörfähigkeit nach bestimmten Ereignissen kann hier als Beispiel gelten.

 

Grundfähigkeitsschutz

Mit der Grundfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken beim Verlust von grundlegenden Fähigkeiten, wie zum Beispiel Sehen, Sprechen oder Gehen.

 

Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug im beruflichen Bereich aufweisen, auszuführen. Zu Grundfähigkeiten gehören zum Beispiel Sehen, Orientieren, Sprechen, Gehen oder Arme bewegen.

 

Empfehlung:

  • kostengünstige Basisabsicherung, die sich jeder leisten sollte
  • für Personen in handwerklichen Berufen (BU Schutz zu teuer) mit erhöhtem Risiko oder Personen mit Vorerkrankungen