Altersvorsorge mit Fonds

An ergänzender Altersvorsorge führt kein Weg vorbei

Eines ist sicher: Die staatliche Rente wird künftig den Lebensstandard im Alter nicht mehr sichern können. 

An ergänzender Altersvorsorge führt kein Weg vorbei. Das Rezept für eine gut abgerundete Zukunftsvorsorge ist einfach:

 

Die gesetzliche Rente ist die Basis, 

  • staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) und
  • betriebliche Altersversorgung sind weitere Bausteine
  • ungeförderte Fondssparpläne sind ein wichtiger Baustein und

liefern das fehlende Einkommen im Ruhestand.

 

Die verschiedenen Bestandteile der Altersvorsorge werden auch als „drei Schichten“ bezeichnet. Fonds spielen in jeder Schicht eine bedeutende Rolle. Wo Altersvorsorge draufsteht, sind oft Investmentfonds drin.

Denn auch in der betrieblichen Versorgung und in privat abgeschlossenen Lebensversicherungen sind Investmentfonds enthalten. Direkt und indirekt betreuen die Fondsgesellschaften somit das Kapital von rund 50 Millionen Bürgern.

 

Riester-Rente

Riestern mit Investmentfonds können beispielsweise alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichertenP Personensowie Beamte. Der Staat fördert dies unter bestimmten Voraussetzungen mit Steuerfreibeträgen und Zulagen für den Sparer, den Ehepartner und jedes Kind. Das macht Riestern insbesondere für Anleger mit kleinem Einkommena attraktiv. Die Vorteile von Investmentfonds gelten auch für fondsbasierte Riester-Produkte. Gleichzeitig werden die eingezahlten Beträge inklusive Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Außerdem unterliegen Erträge und Wertzuwächse aus Fonds für Riester-Sparer nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden nachgelagert besteuert. Für den Sparer hat dies den Vorteil, dass die Besteuerung in eine Phase fällt, in der er wahrscheinlich einem geringeren persönlichen Steuersatz unterliegt als während der Ansparphase.

 

Rürup-Rente

Mit der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) können insbesondere Selbständige für das Alter vorsorgen. Sie können regelmäßig oder einmalig in Investmentfonds anlegen. Beiträge zu Rürup-Verträgen können innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei entsprechender vertraglicher Regelung bleiben die Steuervorteile den Rürup-Sparern auch dann erhalten, wenn sie längere Zeit nichts einzahlen. Die Auszahlung ist der gesetzlichen Rente nachempfunden und erfolgt in Rentenform.