Betrifft beliebte Gesellschaften wie Domcura, VHV, K&M und alle anderen!
Warum die 3 Ausrufezeichen ernst gemeint sind und Beitragserhöhungen in ALLEN deutschen Versicherern notwendig sind, möchten wir Ihnen kurz erläutern.
Zunächst den Hintergrund, warum man "keine feste Versicherungssumme" sondern die "gleitende Neuwertversicherung" wählen sollte.
Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen Jahr für Jahr im Rahmen der Inflation. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Um eine solche Unterversicherung zu verhindern, gibt es die Versicherung zum gleitenden Neuwert.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, gibt es eine bewährte Lösung: Die gleitende Neuwertversicherung. Sie kennt keine feste Versicherungssumme. Stattdessen werden bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude. Insbesondere in Zeiten starker Geldentwertung hat sich die gleitende Neuwertversicherung als ein bewährtes Schutzinstrument materieller Werte erwiesen.
Die hierfür notwendige Versicherungsprämie wird dabei jährlich an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst. Versicherungsexperten sprechen hier vom „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert”. Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert.
Für 2023 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent. Im Durchschnitt lag der Anstieg in den letzten 10 Jahren bei etwa 3 Prozent pro Jahr. „In einer Zeit steigender Inflation, hoher Bau- und Energiekosten können die Anpassungen in der Wohngebäudeversicherung viele Hausbesitzer/-innen hart treffen. Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.
Die Indexermittlung wird durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) übermittelt und gilt für ALLE Versicherer. Alleine wegen der Indexerhöhung hat der Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht!
Interessant noch zu erwähnen:
Wer nun denkt, dass ganze Thema Anpassungsfaktor durch eine fest vereinbarte Versicherungssumme zu umgehen, begeht gleich mehrere Fehler. Erstens wie schon erläutert würde es keinen aktuellen Wiederaufbauwert geben. Inflation, steigende Baupreise, Löhne etc.. wären nicht abdeckt. Folglich, man würde sein Haus (Vermögenswert) wie es vorher stand nicht wieder aufbauen können. Es würde selbst in Zeiten normaler Inflation schon nach ein paar Jahren viel Geld für den Wiederaufbau fehlen.
Zweitens vereinbaren die Vers.gesellschaften bei einer festen Summe nicht die wichtige Klausel "Wir verzichten auf die Prüfung der Unterversicherung." Oder auch Unterversicherungsverzicht genannt.
Was das genau bedeutet, an einem kleinen Beispiel, auch bei kleineren Schäden, zum Beispiel liegen nach einem Sturm Ziegel und Teile des Daches auf dem Boden, es würde ein Gutachter kommen um den Schaden aufzunehmen, dieser Schaden würde fiktiv bei 10.000 Euro liegen, dieser Gutachter wäre darüber hinaus immer angehalten, die Unterversicherung zu prüfen und würde dann feststellen, dass das Haus anstatt 250.000 Euro eigentlich 500.000 Euro nach den Grundsätzen der Wertermittlung wert ist. Somit würde die Leistung von den benötigten 10.000 Euro auf 5000 Euro gekürzt. Man würde quasi bei jedem Schaden die Hälfte selbst zahlen.
(Die Grafik zeigt einen besonders starken Anstieg/Erhöhung des Index für 2023)
Erläuterungen und ein Beispiel zum (gleitenden) Neuwert
Der Anpassungsfaktor wird zum 01.01. eines jeden Jahres für die im laufenden Jahr beginnende Versicherungsperiode erhöht oder vermindert. Er setzt sich zusammen aus Baupreisindex und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Dieser Anpassungsfaktor steht bei den Versicherungsanbietern jedes Jahr mit auf der Rechnung.
Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden veröffentlicht.
Baupreisindex bisher 2022: 16,68 ab 01.01.2023 voraussichtlich 19,61
(vor ein paar Jahren lag der Baupreisindex noch bei 12!)
Was bedeutet dies für mich als Hauseigentümer ?
Die gute Nachricht: Der Versicherungswert meines Hauses steigt in 2023 um mindestens 15%.
Konkretes Beispiel Einfamilienhaus mit einem Wert 1914 in Höhe von 20.000 Mark (ergibt sich aus Bauart, Dach, Etagen, m2, Keller, Garagen etc.)
hätte man vor 10 Jahren bei einem BPI von 12 = 240000 Euro für die Wiederinstandsetzung bekommen.
In 2023 sind es bei einem BPI von 20 stolze 480000 Euro.
Allgemein
Der aktuelle Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr steht in der Regel auf der Jahresrechnung Ihrer Gebäudeversicherung,
die Rechnungen mit dem neuen, erhöhten Anpassungsfaktor erhalten Sie je nach Fälligkeitsdatum Ihres Vertrages innerhalb der nächsten Monate.
Trotz der aktuellen Anstiege (Beitrag und Leistungen) bei Gebäudeversicherungen sind unsere favorisierten Anbieter durchschnittlich ca. 20% unter dem allgemeinen Beitragsniveau der Versicherungsgesellschaften für Gebäude.