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Idee Vermögenswirksame Leistungen - Verschenken Sie kein Geld!

Viele Arbeitnehmer verschenken, ohne es zu wissen, regel­mäßig Geld, denn sie lassen ihren Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL) verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzu­schließen. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Bank­sparplan, Bauspar­vertrag, Baukredit-Tilgung und Fonds­sparplan.  Eine Sparform erweist sich als besonders aussichts­reich und ist daher unsere Empfehlung.

 

Vermögens­wirk­same Leistungen: Zungen­brecher mit Potenzial

Einen umständlicheren Namen kann man sich kaum ausdenken: Vermögens­wirk­same Leistungen (VL). Kein Wunder, dass viele keinen VL-Vertrag haben. Sie wissen nicht, dass sich hinter dem Zungen­brecher eine sinn­volle Geld­anlage versteckt. Und dann ist da noch die Bürokratie. Das Geld kommt vom Arbeit­geber, doch es fließt nur dann, wenn man einen speziellen Vertrag dafür abge­schlossen hat. Arbeit­geber fördern damit den Vermögens­aufbau ihrer Mitarbeiter, so die Idee. Wer auf VL verzichtet, und das tun Schät­zungen zufolge rund die Hälfte der Berechtigten, der verliert einen Haufen Geld. Im Laufe eines Arbeits­lebens können mehrere Tausend Euro zusammen­kommen.

 

Von 0, 6 oder bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber

Wie viel VL einem Berufs­tätigen zustehen, das regelt der Tarif- oder Arbeits­vertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispiels­weise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahl­industrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen oft nur 6,65 Euro.

Einige wenige Angestellte erhalten auch gar keinen Arbeitgeberzuschuss, aber auch für diese Personen kann ein VL Vertrag Sinn machen, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens Anspruch auf die staatlichen Zulage haben.

 

Förderung vom Staat

Für manche VL-Spar­verträge gibt es eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer­spar­zulage. Allerdings ist sie an Einkommens­grenzen geknüpft – viele Arbeitnehmer liegen mit ihrem Verdienst darüber. Es ist hier nicht der Brutto­verdienst gemeint, sondern das zu versteuernde Einkommen – also brutto abzüglich Werbungs­kosten und anderen Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Bei der Sparform Fondssparplan ist die staatliche Prämie mit 20% pro Jahr auf den eingezahlten Beitrag am höchsten!

 

Verträge meist frei wähl­bar

Welchen VL-Vertrag der Sparer abschließen will, kann er meist selbst entscheiden. Zur Auswahl stehen Bank- und Fonds­sparpläne, Bauspar­verträge, Genossen­schafts­sparen sowie Lebens- und Renten­versicherungen. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich. In manchen Branchen gibt der Tarif­vertrag vor, wohin die Zahlungen fließen. In der Metall­industrie gibt es alters­vorsorgewirk­same Leistungen (AVWL), zum Beispiel für den Aufbau einer betrieblichen Alters­vorsorge. Hierfür fallen Steuern und Sozial­abgaben erst in der Renten­phase an.

Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung aktiv darauf an.

 

VL-Variante: Fonds­sparplan – Unsere Empfehlung 

VL-Sparpläne auf Aktienfonds bieten die höchsten Rendite­chancen und erhalten dazu die höchsten staatlichen Prämien.

Das Vermögensbildungsgesetz schreibt verbindlich die Anlage in Aktienfonds vor. Daher sind nicht alle Investmentfonds zur Anlage der VL-Beträge zugelassen. Es gibt jedoch eine ausreichend große Auswahl starker Investmentfonds für die VL-Anlage. Weiterhin bietet die vermögenswirksame Anlage in Fonds einen guten Grundstock für weitere Sparanlagen per Sparplan oder Einmalanlagen, um sich ein renditestarkes Kapitalvermögen aufzubauen.

 

Außerdem sind Fonds als rechtliche Sondervermögen insolvenzgeschützt und im Vergleich der Anlageformen am flexibelsten. Ihr Wert kann zwar schwanken, doch für eine länger­fristig ausgelegte Geld­anlage sind sie gut geeignet. Gerade junge Leute können auf diesem Weg erste Erfahrungen mit den Aktienmärkten sammeln.

 

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Empfehlung FFB VL Depot
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Empfehlung Beispielfonds Aktienfonds weltweit anlegend
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