Viele Arbeitnehmer verschenken, ohne es zu wissen, regelmäßig Geld, denn sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen. Dabei ist es einfach, einen VL-Vertrag abzuschließen. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan. Eine Sparform erweist sich als besonders aussichtsreich und ist daher unsere Empfehlung.
Vermögenswirksame Leistungen: Zungenbrecher mit Potenzial
Einen umständlicheren Namen kann man sich kaum ausdenken: Vermögenswirksame Leistungen (VL). Kein Wunder, dass viele keinen VL-Vertrag haben. Sie wissen nicht, dass sich hinter dem Zungenbrecher eine sinnvolle Geldanlage versteckt. Und dann ist da noch die Bürokratie. Das Geld kommt vom Arbeitgeber, doch es fließt nur dann, wenn man einen speziellen Vertrag dafür abgeschlossen hat. Arbeitgeber fördern damit den Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter, so die Idee. Wer auf VL verzichtet, und das tun Schätzungen zufolge rund die Hälfte der Berechtigten, der verliert einen Haufen Geld. Im Laufe eines Arbeitslebens können mehrere Tausend Euro zusammenkommen.
Von 0, 6 oder bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber
Wie viel VL einem Berufstätigen zustehen, das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen oft nur 6,65 Euro.
Einige wenige Angestellte erhalten auch gar keinen Arbeitgeberzuschuss, aber auch für diese Personen kann ein VL Vertrag Sinn machen, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens Anspruch auf die staatlichen Zulage haben.
Förderung vom Staat
Für manche VL-Sparverträge gibt es eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings ist sie an Einkommensgrenzen geknüpft – viele Arbeitnehmer liegen mit ihrem Verdienst darüber. Es ist hier nicht der Bruttoverdienst gemeint, sondern das zu versteuernde Einkommen – also brutto abzüglich Werbungskosten und anderen Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Bei der Sparform Fondssparplan ist die staatliche Prämie mit 20% pro Jahr auf den eingezahlten Beitrag am höchsten!
Verträge meist frei wählbar
Welchen VL-Vertrag der Sparer abschließen will, kann er meist selbst entscheiden. Zur Auswahl stehen Bank- und Fondssparpläne, Bausparverträge, Genossenschaftssparen sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Auch die Tilgung eines Baukredits ist möglich. In manchen Branchen gibt der Tarifvertrag vor, wohin die Zahlungen fließen. In der Metallindustrie gibt es altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), zum Beispiel für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Hierfür fallen Steuern und Sozialabgaben erst in der Rentenphase an.
Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung aktiv darauf an.
VL-Variante: Fondssparplan – Unsere Empfehlung
VL-Sparpläne auf Aktienfonds bieten die höchsten Renditechancen und erhalten dazu die höchsten staatlichen Prämien.
Das Vermögensbildungsgesetz schreibt verbindlich die Anlage in Aktienfonds vor. Daher sind nicht alle Investmentfonds zur Anlage der VL-Beträge zugelassen. Es gibt jedoch eine ausreichend große Auswahl starker Investmentfonds für die VL-Anlage. Weiterhin bietet die vermögenswirksame Anlage in Fonds einen guten Grundstock für weitere Sparanlagen per Sparplan oder Einmalanlagen, um sich ein renditestarkes Kapitalvermögen aufzubauen.
Außerdem sind Fonds als rechtliche Sondervermögen insolvenzgeschützt und im Vergleich der Anlageformen am flexibelsten. Ihr Wert kann zwar schwanken, doch für eine längerfristig ausgelegte Geldanlage sind sie gut geeignet. Gerade junge Leute können auf diesem Weg erste Erfahrungen mit den Aktienmärkten sammeln.