Die Bunderegierung hat am 14.08.2019 das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil im Bundeskabinett verabschiedet.
Das Gesetz sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro für Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn die Eltern kein eigenes Vermögen haben. Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Die Neuregelung hat auch für Angehörige Gültigkeit, die bereits zahlen.
Weitere Details finden Sie im Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Experten gehen davon aus, dass sich durch die höhere Einkommensgrenze Angehörige und Betroffene eher dafür entscheiden werden, stationäre Unterbringungen in Anspruch zu nehmen.
Die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen wird somit weiter zunehmen. Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz führt darüber hinaus zu deutlichen Kostensteigerungen der Kommunen. Das Bundessozialministerium schätzt die Mehrausgaben auf 300 Millionen Euro pro Jahr. Mit der weiter steigenden Zahl der Pflegebedürftigen drohen diese Kosten zukünftig stärker anzusteigen. Wird eine private Pflegeabsicherung noch benötigt? Unabhängig von der Entlastung der Angehörigen gilt: Pflege ist teuer. Eine Betreuung in einem Pflegeheim in Deutschland kostet mehrere tausend Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen Teil ab. Heimbewohner müssen im Schnitt monatlich 1.830 Euro aus eigener Tasche für die Unterbringung aufbringen – Tendenz steigend.
Wir alle sind mit zahlreichen Fragen konfrontiert:
- Möchte ich im Pflegefall Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen?
- Möchte ich meine Altersrente im Pflegefall „aufbrauchen“?
- Welche Vermögensbestandteile will ich schützen?
- Sollen Immobilien, wie das Eigenheim oder die Eigentumswohnung, geschützt werden?
- Gibt es Sparguthaben, Aktiendepots, Fondsvermögen etc.?
- Sollen meine Kinder ein Erbe erhalten?
Eine private Pflegeabsicherung ist auch nach
Verabschiedung des „Angehörigen-Entlastungsgesetzes“ unentbehrlich.
Viele Gründe sprechen für eine Pflegerentenversicherung oder eine Pflegetagegeldabsicherung
Produktidee - Empfehlung: besondere Empfehlung: Einstieg in die private
Zusatzpflegeversicherung 1000 Euro Pflegegeld bereits ab 5,18 Euro mtl, - alle bis
50
Das Thema Pflege und deren finanziellen Folgen ist in aller Munde.
Vereinfacht gesagt, trifft es statistisch gesehen jeden Vierten.
Leider sind bisher nur wenige Personen privat zusätzlich zur nicht ausreichenden gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Entweder nicht versicherbar, zu teuer oder versäumt.
Wir haben für sie am Versicherungsmarkt ein besonderes Angebot entdeckt. Eine Pflegetagegeldversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen gibt es momentan bei der Hanse-Merkur. Die sonst viel
umfangreicheren Fragen (offene Fragen zur Gesundheit) führen oftmals zu Beitragszuschlägen oder gänzlichen Ablehnungen.
Tipp: Die vereinfachten Gesundheitsfragen gibt es für alle Personen, auch für Personen über 50 Jahre
Folgende Varianten sind interessant:
1. Möglichkeit
Tarif PGE(Einsteiger) - geht für alle Personen von 20-50.
Günstiger Einsteigertarif Pflegeversicherung. (Tarif PGE).
Pflegemonatsgeld für ambulante und stationäre Pflege in Höhe von 1.000 Euro ... für nur 5,18 Euro mtl.!
Innerhalb dieser Zeit bis zum Alter 50 behält man diesen "Minibeitrag" und ist bereits in vollem Umfang versichert.
Siehe vereinfachte komprimierte Gesundheitsfragen. Fordern sie die Fragen bei uns an.
2. Möglichkeit
Tarife PGA+PGS (Umstellung vorgenannte PGE Kunden ab Alter 50 ohne
erneute Gesundheitsfragen in PGA(ambulant) und PGS(stationär), finaler
Tarif für alle ab 50)
Beitrag mit 50 Jahren liegt dann bei 34,38 Euro
Zum Vergleich, so eine Absicherung mit 65 Jahren abzuschließen, kostet dann im Versicherungsmarkt ca. 80-100 Euro mtl.
(Versicherbarkeit anhand von "vollen" Gesundheitsfragen vorausgesetzt).
WEITERE INFOS ZUR UMSTELLUNGSOPTION
OHNE GESUNDHEITSPRÜFUNG
Wünschen Sie weiterhin eine monatliche Pflegeleistung von 1.000,–
EUR, erfolgt die Umstellung in unsere Tarife PGA/1000 und PGS/1000 sogar ohne
weitere Risikoprüfung. Danach zahlen Sie den dann gültigen
Neuzugangsbeitrag für einen 50-Jährigen (aktuell 34,83 EUR).
Je früher Sie wechseln, desto günstiger wird Ihr Beitrag im Alter!
So liegt der aktuelle Neuzugangsbeitrag für einen 35-Jährigen lediglich bei
16,87 EUR.
Es lohnt sich also finanziell, schon vor dem 49. Lebensjahr über
eine Umstellung in die finalen Tarife nachzudenken.
Interesse? Prüfen Sie anhand der
Gesundheitsfragen (können Sie alle Fragen „verneinen“?) Ihre Versicherbarkeit!?
Gerne erstellen wir Ihnen daraufhin ein konkretes Angebot für Ihr
Eintrittsalter.